Der Teilnehmer ist sich der Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten auf- und abseits der Straße, voll bewusst. Die Teilnahme an der Tour erfolgt auf sein eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Southern Cross Australia (S.C.A.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt (Unwetter, Blitz, umstürzende Bäume, Lawinen, Feuer, Tierbefall, Überschwemmungen etc.) obliegen, nicht haftbar gemacht werden kann. S.C.A. ist auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer verantwortlich zu machen.
Sollte eine zugezogene Verletzung, Krankheit oder Führerscheinentzug den Teilnehmer an der Weiterfahrt hindern, so kann dieser keine Preisminderung gegenüber S.C.A. geltend machen. Er hat auch keinen Anspruch darauf, die restliche Reise im Begleitfahrzeug fortzusetzen. Die Plätze im Begleitfahrzeug sind Notplätze.
S.C.A. kann bei einem Reiseabbruch nicht haftbar und regresspflichtig gemacht werden. Dafür gibt es Reiseabbruchversicherungen, die im Vorfeld abgeschlossen werden müssen.
Bricht der Teilnehmer die Tour aus persönlichen Gründen (z.B. Trauerfall, Schicksalsschlag, Scheidung, Streit mit der Gruppe etc.) oder aus Gründen, die sich S.C.A.’s Einfluss entziehen (z.B. Umweltkatastrophen, Airlinebankrott, Krieg, Insolvenz, psychische Probleme, Wetter App, Handyverlust etc.) vorzeitig ab, so liegt es am Tourteilnehmer, für den Motorradtransport vom Ort des Tourabbruchs zur Enddestination zu sorgen. Kann S.C.A. den Transport übernehmen, so berechnet S.C.A. eine Kostenpauschale für diesen Service. Dem Teilnehmer bleibt überlassen, ob er den Motorradtransport selbst organisiert oder auf S.C.A.’s Angebot zurückgreift.
Der Teilnehmer verpflichtet sich die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden Länder/Strecken/Staaten zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten zu schädigen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich gesund, erfüllt die Anforderungen, die die Tour an ihn stellt und verfügt über einen gültigen Führerschein. Der Führerschein ist bei Tourbeginn vorzulegen. Kann kein gültiger nationaler und internationaler Führerschein vorgelegt werden, so kann der Teilnehmer nicht an der Tour teilnehmen.
Der Teilnehmer muss in der Lage sein, sein Motorrad selbstständig aufheben zu können.
Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Sie muss jedoch den landesüblichen Vorgaben entsprechen.
Bei Schäden (z. B. Motorschäden), Unfällen und Diebstahl, verpflichtet sich S.C.A., alle Möglichkeiten, die in S.C.A.’s personeller und wirtschaftlicher Macht stehen, auszuschöpfen, um die Reparaturen zu veranlassen oder ein adäquates Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen, die sich S.C.A.’s Einfluss entziehen, kann S.C.A. nicht haftbar gemacht werden.
Bei Schäden, Diebstahl und Unfall, die auf unsachgemäße Behandlung, fahrlässiges Verhalten, Mutwilligkeit o.ä. zurückzuführen sind, übernimmt S.C.A. keine Verpflichtung oder Haftung für die Wiederbereitstellung eines fahrtüchtigen, adäquaten Fahrzeugs.
Reparaturen, die wegen o. g. Umstände erforderlich sind, trägt der Fahrzeugführer selbst. Wenn die Arbeiten in einer Werkstatt ausgeführt werden müssen, trägt der Fahrzeugführer hierfür die Kosten. Kann der S.C.A.-Mechaniker die notwendigen Reparaturen durchführen, so fällt neben den Materialkosten ein Arbeitsstundenlohn von € 35,- an.
Sollte ein Fahrer, oder Fahrer, absichtlich oder fahrlässig andere Strecken befahren, die nicht auf der besprochenen und angebotenen Route liegen, so ist das ein ‚unerlaubtes Entfernen von der vorgegebenen Streckenführung‘. Sollte der Fahrer dabei einen Unfall, Sturz oder eine technische Panne haben, so kann er nicht auf eine zeitnahe Hilfe durch S.C.A. zählen.
Muss der Tourguide, aufgrund des Fehlverhaltens, zum Fahrer extra fahren, so berechnet S.C.A. pro zurück gelegten Kilometer $ 2,- Gebühr. Der Fahrer hat durch sein Verhalten, nicht nur seine, sondern auch die Sicherheit der Gruppe und des Guides gefährdet und für alle Beteiligten für Unannehmlichkeiten und Risiken gesorgt.
Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, werden von S.C.A. nicht vergütet.